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Seminar / Veranstaltung
Aktuelle Änderungen zur Arbeitnehmerüberlassung
Verlag Dashöfer GmbH

Zielgruppe: Das Seminar wendet sich an Arbeitgeber, Führungskräfte, Leiter und Mitarbeiter der Personalabteilung, Personalverantwortliche und Personalreferenten, die mit dem Einsatz von Fremdpersonal im Unternehmen beschäftigt sind.

Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.

Abschluss: Teilnahmezertifikat

Neues Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und aktuelle Rechtsprechung Der CGZP-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 Die neuen Rechte der Leiharbeitnehmer im Entleihbetrieb seit Dezember 2011 Die Folgen der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 01.05.2011 für die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern Die Arbeitnehmerüberlassung und andere Formen des Fremdpersonaleinsatzes Echte und unechte Arbeitnehmerüberlassung Abgrenzung zur Arbeitsvermittlung Outsourcing Werkvertrag Das Arbeitsverhältnis des Leiharbeitnehmers Der Arbeitsvertrag Die Abtretung des Weisungsrechts Inhalt des Arbeitsvertrages Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitszeugnis Rechtsbeziehungen des Entleihers zum Leiharbeitnehmer Weisungsrecht Urlaub und Krankheit des Leiharbeitnehmers Nebenpflichten Sozialversicherung Unfallversicherung Lohnsteuer Der Leiharbeitnehmer im Arbeitskampf Ablauf des Entleihs Einstellung Geltung von Betriebsvereinbarungen Geltung von Tarifverträgen Equal Pay und Equal Treatment Besonderheiten für Branchen mit Mindestlöhnen nach dem Entsendegesetz Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Beteiligung bei der Beschäftigung und Übernahme des Leiharbeitnehmers Wahlrecht des Leiharbeitnehmers Einsichtsrechte des Betriebsrats Risiken Die fehlende Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung Die fehlende Tarifbindung des Entleihers Die Haftung des Entleihers für Sozialversicherungsbeiträge Leiharbeit und betriebsbedingte Kündigung von Stammpersonal

Inhalte:

Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Wenn ein wirtschaftlicher Aufschwung angezeigt ist, setzen viele Unternehmen lieber Personal aus Zeitarbeitsfirmen ein, als eine Festanstellung zu riskieren. Dies erhöht die Flexibilität, den Personalstamm bei möglichem Auftragsrückgang wieder zurückzufahren. Wie sehen hierbei jedoch die Haftungs- und Entgeltrisiken für die Unternehmen aus? Das AÜG muss penibel eingehalten und vor Einstellung der Leiharbeitnehmer genauestens geprüft werden. Ein Verstoß kann nämlich zu kostspieligen Konsequenzen führen. Ziel unseres Praxis-Seminars ist es, Ihnen den sinnvollen Einsatz von Fremdpersonal aufzuzeigen. Sie werden in die Lage versetzt, die Voraussetzungen eines rechtsicheren Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zu kennen und sämtliche Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken im Verhältnis zu dem Leiharbeitnehmer, aber auch im Verhältnis zu dem Verleiher, werden aufgezeigt. Zudem werden Sie über die weitreichenden neuen Informations- und Teilhaberechte von Leiharbeitnehmern im Entleihbetrieb informiert! Im Dezember ist das neue AÜG in Kraft getreten! Weiterhin werden Fragen rund um „Equal Pay“ und „Equal Treatment“ beantwortet. Haben die Leiharbeitnehmer Anspruch auf die gleiche Entlohnung, die gleichen Arbeitszeiten, die gleichen Mitspracherechte etc. wie die Stammbelegschaft?

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