
Zielgruppe: * Neu bestellte betriebliche Datenschutz-Beauftragte * Nachrückende Mitarbeiter im Datenschutz * Mitarbeiter der EDV-Bereiche, des Personalwesens * Betriebe mit der Rechtsform der Privatwirtschaft, auch Bundesbehörden und Landesbehörden
Abschluss: Qualifizierte Teilnahmebescheinigung
Vorratsdatenspeicherung, Mitarbeiterüberwachung und Bespitzelungsaffären nehmen Arbeitgeber nach jüngsten Medienberichten zum Anlass, das Datenschutzniveau im eigenen Unternehmen zu hinterfragen. Bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht können Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren verhängt werden. Aufsichtsbehörden haben bereits in Einzelfällen Bußgelder in Höhe von EUR 1.123.503,50 ausgesprochen. Der rechtssichere Umgang mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist daher für die verantwortlichen Personen von großer Bedeutung. Lösungen zu Rechtsfragen sind nicht immer einfach aus dem Gesetz abzuleiten. Unser Seminar vermittelt Ihnen anhand von vielen Beispielen aus der Praxis, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen der Gesetzgeber an Arbeitgeber stellt, wie man die datenschutzspezifischen Risiken im eigenen Unternehmen erkennt und wie man mit überschaubarem Aufwand ein angemessenes Datenschutzniveau erreicht. Es orientiert sich auch an dem, was eine Aufsichtsbehörde in den Unternehmen vorfindet: Lernen Sie auch aus den Fehlern anderer! Zugleich dient das Seminar als Einweisung neuer oder ungeübter Datenschutz-Mitarbeiter. Es gibt einen Überblick auf die Bandbreite dessen, was ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter vom Gesetz erwartet. Unser Intensivseminar wird durch geeignete Arbeitsunterlagen sowie zusätzlich durch CD-ROM zur Nach- und Weiterarbeit unterstützt. Bringen Sie sich auf den neuesten Stand der aktuellen Rechtslage und sichern Sie sich und Ihr Unternehmen rechtzeitig ab.
* Rechtsgrundlagen - Bestimmungen von Bund und Ländern * Das Bundesdatenschutzgesetz - Struktur, Intention, Grundbegriffe aus rechtlicher Sicht - Die allgemeinen Bestimmungen - Rechte Betroffener - Pflichten der Datenverarbeiter - Folgen für die Organisation - Geplante Änderungen des BDSG * Arbeitnehmerdatenschutz - Derzeitige Rechtslage nach der Novellierung 2009 und Ausblick auf die geplanten Änderungen * Der betriebliche Datenschutzbeauftragte - Voraussetzungen - Status (Einbindung in den Betrieb/Haftung) - Aufgaben * Die Aufsichtsbehörden - Zuständigkeiten - Datenschutz-Aufsicht als Regelaufsicht - Sanktionsmöglichkeiten * Datenschutz und die neuen Medien - Anforderungen - Digitale Signaturen - Chipkarten * Viele Beispiele aus der Praxis * Das neue Grundrecht auf Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme * Das Bundesinformationsfreiheitsgesetz