
Zielgruppe: Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Kommunen, Behörden und Landkreise, die Unterhaltsansprüche geltend machen oder die Berechnungen prüfen und sich mit den rechtlichen Grundlagen vertraut machen möchten.
Voraussetzungen: Es werden fachliche Vorkenntnisse erwartet
Abschluss: Zertifikat
Leere Kassen bei den Sozialhilfeträgern zwingen heute mehr denn je, alle Möglichkeiten zur Maximierung von Rückeinnahmen zu nutzen. Die fehlerfreie Anwendung des § 94 SGB XII ist nicht einfach. So ist vor Anwendung des öffentlichen Rechts zunächst die Prüfung von dessen Anwendbarkeit erforderlich. Es gilt zu ermitteln, ob bürgerlich-rechtlich überhaupt eine Unterhaltsberechtigung und eine Unterhaltsbedürftigkeit vorliegen. Anschließend ist die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen zu prüfen. Schließlich ist im Wege öffentlichen Rechts noch eine Gegenprüfung vorzunehmen, bevor ein Unterhaltsbeitrag gefordert wird. Da die Wiederherstellung des Nachrangs öffentlicher Leistungen eine der vornehmsten Aufgaben der Sozialhilfeträger ist, gilt es sicherzustellen, dass leistungsfähige Personen ihren angemessenen Beitrag zu den öffentlichen Ausgaben erbringen. Nicht zuletzt sind es die Steuerzahler, denen gegenüber die Sozialhilfeträger in der Verantwortung zum wirtschaftlichen Umgang mit den Mitteln stehen. Im Seminar werden einzelne Prüf- und Bearbeitungsschritte im zivilen und öffentlichen Recht strukturiert dargestellt. Es wird Gelegenheit zur Bearbeitung von Fallgestaltungen geboten. Darüber hinaus werden die richtungweisende und aktuelle Rechtsprechung sowie die Empfehlungen des Deutschen Vereines für öffentliche und private Fürsorge (DV) dargestellt und erläutert.
Schwerpunkte:
Die Unterhaltspflichtigen: Personenkreis bürgerlich-rechtlich Unterhaltspflichtiger, abweichende Inanspruchnahme Unterhaltspflichtiger im Rahmen des SGB XII
Der Übergang von Unterhaltsansprüchen: Voraussetzungen für den Fall des „cessio legis“ nach § 94 SGB XII, Begrenzungs- und Ausschlussregelungen
Die Heranziehungshilfen: Rechtsprechung des OLG Düsseldorf/Düsseldorfer Tabelle und Leitlinien, Empfehlungen des Deutschen Vereines für öffentliche und private Fürsorge
Die Einzelaspekte: öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Auskunftsanspruch, Unterhaltsbedürftigkeit, Leistungsfähigkeit, Heranziehung aus dem Einkommen und dem Vermögen, Kindesunterhalt (im Überblick), Elternunterhalt, Ehegattenunterhalt (im Überblick), Betreuungsunterhalt, Rückübertragung der Aktivlegitimation, Verwirkung von Unterhaltsansprüchen, rückwirkende Inanspruchnahme Unterhaltspflichtiger
Das Praxistraining: Vorstellung von Prüfungs- und Bearbeitungshilfen, Erarbeitung und Bearbeitung von Praxisfällen, Erarbeitung von Praxislösungen.