
Zielgruppe: Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der SGB II-Behörden; Mitarbeiter/innen aus Rechnungsprüfungsämtern; weitere Interessenten, z. B. Betreuer/innen.
Voraussetzungen: Es werden fachliche Vorkenntnisse erwartet
Abschluss: Zertifikat
Kenntnisse über die Eingliederungsleistungen des SGB II sind für das erfolgreiche Arbeiten des Fallmanagements zwingende Voraussetzung. Da der § 16 Abs. 1 SGB II ausschließlich auf Eingliederungsleistungen des SGB III verweist, erhalten die Teilnehmer/innen im Seminarverlauf darüber einen systematischen Überblick. Die Notwendigkeit der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens wird an beispielhaften Eingliederungsmaßnahmen detailliert besprochen. Auch auf die Abgrenzung möglicher Zuordnungskonflikte wird eingegangen. Die Bedeutung des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung mit dem Leistungsempfänger und deren inhaltliche Ausgestaltung bilden einen besonderen Schwerpunkt des Seminars. Die Neuen Arbeitsmarktpolitischen Instrumente, insbesondere das Vermittlungsbudget, stellen an die Integrationsfachkräfte auf der einen Seite eine hohe Anforderung. Sie bieten andererseits die Möglichkeit, mit einem flexiblen Handlungsinstrument eine individuelle Eingliederungsstrategie mit dem Hilfebedürftigen zu planen.
Schwerpunkte:
Begriffe, Inhalte und Grundsätze der Beratung und Vermittlung, Rechte und Pflichten des Arbeitsuchenden
Die Eingliederungsvereinbarung (Form und Inhalt)
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II (z. B. kommunale Eingliederungsleistungen, Einstiegsgeld, Leistungen für Selbstständige und die Förderung nach § 16f SGB II)
Allgemeine Einführung in das SGB III
Überblick über die Voraussetzungen der Ermessensleistungen
Leistungen an Arbeitnehmer (Vermittlungsbudget, Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, berufliche Weiterbildung, nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses)
Abgrenzung der Leistungen aus dem Vermittlungsbudget und nach dem SGB II (Ersetzungs- und Aufstockungsverbot)
Vermittlungsgutschein
Leistungen an Arbeitgeber (Eingliederungszuschüsse)
Leistungen an Träger
Beschäftigungszuschuss nach § 16e SGB II.