
Zielgruppe: Architekten, Bauingenieure, Fachplaner und Sonderfachleute, Projektsteuerer, Bauträger, Generalunternehmer, Bauherren, Projektmanagementgesellschaften sowie Landes- und Kommunalbauämter.
Voraussetzungen: Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.
Abschluss: Teilnahmezertifikat
Was ist bei der Formulierung der Honorarvereinbarungen in Verträgen zu beachten? Grundlagen; Rechtscharakter und Anwendungsbereich der HOAI Formalien Honorarvereinbarungen innerhalb und außerhalb der HOAI Formulierungen zur Vermeidung von Fehlern und Honorarkürzungen bei beauftragten Leistungen Formulierungen betreffend zukünftig zu beauftragender Leistungen Beispielfälle aus der Praxis und deren Auswirkungen Mustervertrag mit Schwerpunkt Honorarvereinbarungen; haftungsrechtliche Aspekte Honorarermittlung nach § 6 HOAI Anrechenbare Kosten; Kostenberechnungsmodell Ermittlung der anrechenbaren Kosten Bedeutung der DIN 276 Bedeutung von Kostenanschlag und Kostenfeststellung Baukostenvereinbarungsmodell Bonus-Malus-Regelung Änderungen in der Abrechnungspraxis Beschränkung der Vorschriften über Mindest- und Höchstsätze auf Flächenplanung, Objektplanung und Fachplanung (Tragwerk und TGA) Honorarzonenregelungen Die Leistungsbilder im Überblick Die Regulierung der gutachterlichen Leistungen und Beratungsleistungen Die Bedeutung der Grund- und Besonderen Leistungen Pauschalhonorar und Zeithonorar Tafelwerte Zuschläge Nebenkosten Beispiele aus der Praxis Architekten- und Ingenieurrechnungen: Ansprüche und Anforderungen Möglichkeiten für Mehrhonorare Unterschreitung der Mindestsätze außergewöhnliche oder ungewöhnlich lange dauernde Leistungen; Überschreitung der Höchstsätze Erhöhungen der anrechenbaren Kosten Projektverzögerungen Möglichkeiten für Zusatzhonorare „andere“ Leistungen i.S.v. § 3 Abs. 2 HOAI Kostensenkungen Wiederholungen Zeitpunkt der Geltendmachung Erörterungsberichte Abschlagsrechnungen Schlussrechnungen Beispiele aus der Praxis Rechtslage: Aktuelles zur HOAI Geplante Änderungen für die angekündigte nächste Novelle
Die 2009 novellierte HOAI ist nun in der Praxis etabliert. In der praktischen Anwendung und Umsetzung haben sich einige Änderungen und Besonderheiten für die Honorarermittlung herausgestellt, die zwingend zu beachten sind. Insbesondere deshalb, weil nunmehr die anrechenbaren Kosten ausschließlich auf Basis der Kostenberechnung bzw. der Baukostenvereinbarung nach DIN 276 berücksichtigt werden, lohnt es sich nachzuprüfen, welche Leistungen nicht vom Auftragsumfang erfasst und zusätzlich auszuführen waren. § 3 Abs. 2 HOAI sieht hierfür eine Vergütungsmöglichkeit für den Architekten vor. Der Auftragsumfang muss allerdings sorgfältig überprüft und definiert werden. Bei Änderungen muss der Architekt seinen Bauherrn rechtzeitig auf die durch diese Änderungswünsche entstehenden Mehrkosten hinweisen. Dies bedeutet einen Mehraufwand und möglicherweise bleibt auch ein gewisses Konfliktpotenzial mit dem Bauherrn nicht aus. Auch die Neuregelung, die Ergebnisse jeder Leistungsphase mit dem Bauherrn zu erörtern, bedeutet zusätzliche Dokumentationsarbeit. Unsere Experten geben Ihnen für jeden Schritt Ihrer Honorarvereinbarung, -berechnung und –stellung die rechtlichen Grundlagen sowie das praktische Rüstzeug anhand von Musterbeispielen an die Hand. Mustertexte geben Ihnen einen guten Leitfaden für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer zukünftigen Honoraransprüche aus jeder Leistungsphase mit auf den Weg. Damit steht der Durchsetzung der Architektenvergütung nichts mehr im Wege.