
Zielgruppe: * Mitarbeiter von Mahnabteilungen mit Privatkunden * Verantwortliche des Vertriebs * Wohnungsbaugesellschaften, Vermieter
Abschluss: Qualifizierte Teilnahmebescheinigung
Fast jeder zehnte Haushalt gilt inzwischen als überschuldet und kann Miete oder Darlehensraten nicht mehr pünktlich zahlen. Jährlich stellen ca. 100.000 Verbraucher einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen. Diese erhebliche Anzahl ist sowohl für den Vertrieb und den Handel ein Warnzeichen als auch für Vermieter und Arbeitgeber: Einnahmeausfälle sind ebenso zu vermeiden wie zusätzliche kostenträchtige Personalsachbearbeiter bei den Arbeitgebern oder noch mehr und pfiffigere, noch teurere Mahnsachbearbeiter, die sensibel, schnell und ohne Aufsehen Geld zurückholen. In diesem Seminar lernen Sie die juristischen Feinheiten der Verbraucherinsolvenz kennen, sodass Sie weder im Voraus noch im Nachhinein zum Spielball fremder Interessen werden. Auch die neuen Regelungen zum Kontopfändungsschutz (P-Konto) ab dem 1. Juli 2010 gehören dazu!
* Die Rechtsgrundlagen * Wie kommt es zur Restschuldbefreiung? * Wer ist von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen? * Welche Verbindlichkeiten werden von der Restschuldbefreiung nicht erfasst? * Welche Vermögensteile muss der Schuldner zur Verfügung stellen - im eröffneten Insolvenzverfahren? - in der Wohlverhaltensperiode? * Welche Auswirkungen hat die Verbraucherinsolvenz auf laufende Verträge - Mietverträge? - Arbeitsverträge? * Was geschieht mit - laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen? - Lohn- / Gehaltsabtretungen und Pfändungen? - Abtretungserklärungen des Schuldners? * Welche Sicherheiten bieten Sicherheit? * Wie und wann kann der Gläubiger aufrechnen? * Welche Einflussmöglichkeiten auf das Verfahren hat der Gläubiger? * Kontopfändungsschutz (P-Konto) - Neuregelungen ab dem 1. Juli 2010!