
Zielgruppe: Mitarbeiter in Personalabteilungen, Lohn- und Gehaltsbüros, die sich mit Rechts- und Abrechnungsfragen der Sozialversicherung vertraut machen wollen
Abschluss: Qualifizierte Teilnahmebescheinigung
Mit diesem Seminar erlangen die Teilnehmer einen Gesamtüberblick über die Strukturen in der Sozialversicherung, die Schnittstellen mit der betrieblichen Praxis und die dem Arbeitgeber in diesem Zusammenhang obliegenden Aufgaben. Der Schwerpunkt des Seminars liegt in der Vermittlung der Grundkenntnisse des Versicherungs- und Beitragsrechts in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, da gerade diese Bereiche wegen ihrer zahlreichen Berührungspunkte zur Lohn- und Gehaltsabrechnung der Unternehmen eine besondere Bedeutung für die dort tätigen Mitarbeiter einnehmen. Erläuterungen und Hinweise für die tägliche Praxis unter Einbeziehung der neuesten Entwicklungen werden ebenfalls gegeben.
* Sozialversicherungszweige im Überblick, Sozialgesetzbuch * Versicherter Personenkreis - Versicherungspflicht der Arbeitnehmer - Abgrenzung Beschäftigung / selbstständige Tätigkeit - Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses - Besonderheiten in den einzelnen Versicherungszweigen - Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze * Krankenkassenwahl - Wählbare Krankenkassen - Ausübung des Wahlrechts * Beitragsberechnung - Arbeitsentgeltbegriff - Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze - Beitragsverteilung - Fälligkeit und Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge - Aufzeichnungs- und Nachweispflichten - Beitragszuschüsse * Meldeverfahren nach der DEÜV - Meldetatbestände - Meldearten - Meldefristen * Regelungen für besondere Personengruppen - Geringfügige Beschäftigungen - Beschäftigungen in der Gleitzone - Beschäftigte Studenten * Umlagen - Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und bei Mutterschaft - Zahlung der Insolvenzgeldumlage * Aktuelles / Neuregelungen - Meldedialog im Arbeitgeberverfahren - Aktuelles aus Gesetzgebung und Rechtsprechung - Besprechungsergebnisse der Sozialversicherungsträger