
Zielgruppe: Zielgruppe: Mitarbeiter/innen von Sozialverwaltungen sowie aus SGB II-Behörden, die mit der Bearbeitung von Sozialleistungsanträgen und der Prüfung des Vermögenseinsatzes betraut sind; sonstige Interessenten (z. B. Betreuer/innen).
Voraussetzungen: Es werden fachliche Vorkenntnisse erwartet
Abschluss: Zertifikat
Das Spezialseminar geht insbesondere der Frage nach, wie Geldanlagen, Lebensversicherungen, Bausparverträge und Anlageformen zur Altersvorsorge als verwertbares Vermögen im SGB II genutzt werden können. Die Verwertungsformen werden eingehend erörtert und die aktuelle Rechtsentwicklung ausführlich dargestellt. Alle immobilienbezogenen Fragen der Vermögensverwertung werden im Spezialseminar SO/D030Z behandelt.
Schwerpunkte:
Einmalzuflüsse als Einkommen oder Vermögen
Privilegierte Altersvorsorgevermögen
Verwertung von Kapital-Lebensversicherungen unter Berücksichtigung der VVG-Regelungen
Beleihung und Verkauf von Versicherungsanwartschaften
Verfügungsbeschränkte Vermögensanlagen, Vermögensanlagen zur Immobilienfinanzierung
Offensichtliche Unwirtschaftlichkeit der Verwertung/besondere Härte
Altersvorsorge bei Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht und berufsständische Altersversorgung
Bausparverträge
Sterbegeldversicherungen/Bestattungsvorsorgeverträge
Betriebsnotwendiges Vermögen.