
Zielgruppe: Zielgruppe: Mitarbeiter/innen der Vollstreckungsbehörden, die mit dem Insolvenzverfahren befasst sind. Kenntnisse auf dem Gebiet des Vollstreckungsrechts werden vorausgesetzt.
Voraussetzungen: Es werden fachliche Vorkenntnisse erwartet
Abschluss: Zertifikat
Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz von Schuldnern betrifft immer mehr auch Kommunen als Gläubiger. Sowohl bei kommunalen Abgaben als auch bei Bußgeldern und sonstigen Forderungen drohen Kommunen wegen der Insolvenz der Schuldner Ausfälle. In dem Seminar werden die Grundzüge des Insolvenzrechts vermittelt sowie Wege aufgezeigt, kommunale Ansprüche bereits im Vorfeld einer Insolvenz sicher durchzusetzen und im Insolvenzverfahren geltend zu machen, damit Forderungsausfälle bestens vermieden werden können. Erörtert werden insbesondere Fragen zum Rang von Bußgeldern in § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO und ihre Behandlung in der Restschuldbefreiung sowie Fragen der Insolvenzanfechtung bei Zahlung oder Vollstreckung vor dem Insolvenzantrag.
Schwerpunkte:
Grundzüge des Insolvenzverfahrens; kommunale Ansprüche als Insolvenzforderungen, als Masseansprüche und als sogenannte Neuforderungen
Abgesonderte Befriedigung wegen kommunaler Ansprüche insbesondere am Grundvermögen des Schuldners
Durchsetzung von Masseforderungen gegen den Insolvenzverwalter (Inanspruchnahme als Haftungsschuldner)
Sicherung und Geltendmachung von Forderungen im Vorfeld der Insolvenz bei Gefahr späterer Insolvenzanfechtung
Anmeldung und Feststellung von Forderungen im Insolvenzverfahren; Bestreiten durch den Insolvenzverwalter, Erlass eines Feststellungsbescheides
Durchsetzung von Bußgeldern und ähnlichen Forderungen gegen den Schuldner trotz Insolvenz
Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung; Wann kann dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt werden? Können bestimmte Forderungen hiervon ausgenommen werden?