
Zielgruppe: Geschäftsführer, Fach- und Führungskräfte aus Produktion, Konstruktion, Vertrieb, Qualitätswesen sowie auch Juristen.
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
Die Messlatte für sichere Produkte ist mit dem „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz“ höher gelegt. Ein Produkt darf nur dann im Markt eingeführt werden, wenn es bei richtiger Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Gesundheit bzw. die Sicherheit der Verwender oder Dritter nicht gefährdet. Lernen Sie dazu den Pflichtenkatalog kennen! Welche Bedeutung haben hier das GS-Zeichen und die CE-Kennzeichnung?
Das „Ende von Rückrufen“ oder genügt jetzt die bloße Warnung? Aktuelle Urteile bereiten einen Neuanfang („Federzug“, „Rizinkontamination“ und jetzt noch „brennende Medinzinprodukte“).
Ihr Nutzen - Seminarziele
Sie wissen, worauf es bei der Produkthaftung und -sicherheit ankommt
Sie kennen die entscheidenden Grundlagen aus Gesetz und Vertragsrecht
Sie können mit Sachmängelhaftung und Garantien umgehen
Ihr Training - Seminarinhalte
Haftung im Werk- und Kaufvertragsrecht
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
Deliktische (gesetzwidrige) Haftung nach § 823 BGB
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz 2004
Rückruf-Management
Qualitätssicherungsmaßnahmen
Strategien beim Abschluss von QSV